Parkordnung

Liebe Besucher,

wir begrüßen Sie sehr herzlich im Spielpark Klein Zwitserland. Wir wünschen Ihnen in unserem Spielpark erholsame und schöne Stunden. Damit dies für alle Besucher möglich ist, bitten wir Sie, neben der allgemeinen Rücksichtnahme auch die nachfolgende Parkordnung, deren Verbindlichkeit Sie mit dem Betreten von Klein Zwitserland anerkennen, zu beachten und zu befolgen.

Artikel 1: Anwendbarkeit

  1. Sobald das Spielparkgelände betreten wird, gilt die Anwendbarkeit unserer Parkordnung, d.h. dass Jeder verpflichtet ist, den Vorschriften und den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten.
  2. Für alle Fälle und Situationen, die unsere Parkordnung nicht explizit vorsieht, behalten wir uns das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich Regeln zu ergänzen, an die sich unsere Besucher halten müssen.
  3. Der in der Parkordnung genannte ‚Spielpark‘, bzw. das ‚Gelände‘ umfasst den Spielplatz, die gastronomischen Einrichtungen, die Parkplätze, die Fahrradabstellanlagen und weitere Standorte auf dem Gelände.
  4. Die Parkordnung dient dazu, Ordnung und Sicherheit auf unserem Gelände zu gewährleisten.

 

Artikel 2: Allgemein

  1. Es ist auf dem Spielpark untersagt, Werbung zu machen, Umfragen durchzuführen und Dienste oder Güter/Produkte anzubieten, außer es liegt eine schriftliche Erlaubnis der Spielpark-Geschäftsleitung vor.
  2. Das Austragen von (Glaubens)Gesinnungen oder das Halten von Demonstrationen auf dem Spielpark von Klein Zwitserland ist untersagt, außer es liegt eine schriftliche Erlaubnis der Spielpark-Geschäftsleitung vor.
  3. Mit Betreten des Spielparks erklären sich die Besucher bereit, die öffentliche Ordnung einzuhalten, sich nicht sittenwidrig zu verhalten und die an den Attraktionen geltenden Regeln einzuhalten.
  4. Wir bitten Sie freundlichst und dringend, auf den ausgewiesenen Pfaden, Wegen und/oder Plätzen zu bleiben.
  5. Das Fotografieren und Filmen ist nur für private Zwecke gestattet.
  6. Das Veröffentlichen von Bild und Tonaufnahmen ist verboten, außer mit schriftlicher Genehmigung durch den Spielpark Klein Zwitserland.
  7. Es ist möglich, dass Sie als Gast fotografiert oder gefilmt werden. Wir behalten uns das Recht vor, das Material für Werbezwecke zu benutzen.
  8. Das mutwillige Beschallen durch den Gebrauch von Radios oder anderen Abspielgeräten ist verboten. Bei Missachtung dieser Regel, kann das Personal des Spielparks das Gerät für die Dauer des Besuchs in Beschlag nehmen.

 

Artikel 3: Eintrittsbedingungen

  1. Das Betreten des Spielparks geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Der Zutritt zum Spielpark ist nur mit gültiger Eintrittskarte während der Öffnungszeiten durch die ausgewiesenen Eingänge erlaubt. Die Eintrittskarte verliert mit Verlassen des Spielparks seine Gültigkeit.
  3. Das Fälschen und Handeln von Eintrittskarten oder Rabattkarten ist verboten. Gehandelte und gefälschte Eintrittskarten werden von uns ungültig gemacht. Bei Missachtung wird Anzeige erstattet.
  4. Es ist untersagt, den Spielpark durch Klettern über Mauern oder Umzäunungen zu betreten.
  5. Die Eintrittskarte und/oder Familienkarte ist während ihres Besuchs gut aufzubewahren und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Zudem ist auf Verlangen der Mitarbeiter eine Sonnenbrille oder andere gesichts- und kopfbedeckende Kleidung temporär abzunehmen. Hierbei wird die Privatsphäre respektiert.
  6. Für Teile des Spielparks kann ein zusätzliches Eintrittsgeld verlangt werden.
  7. Die Eintrittskarte ist nur gültig für den ausgestellten Tag und/oder die darauf angegebene Zeitperiode.
  8. Für Inhaber einer Eintrittskarte oder Familienkarte besteht keinen Umständen Anspruch auf Geldrückerstattungen.
  9. Eintrittskarten und Familienkarten bleiben Eigentum von Klein Zwitserland. Sie können eingenommen werden, im Falle dass der Besucher sich rechtswidrig verhält oder sich nicht an diese Parkordnung hält.
  10. Kindern unter 9 Jahren ist das Betreten des Spielparks ausschließlich in Begleitung und unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen (über 18 Jahren) erlaubt.
  11. Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungszeiten (Tage und Zeiten) zu ändern.
  12. Bei Sperrung einzelner Anlagen gibt es kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
  13. Es ist verboten, sich außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Spielpark aufzuhalten.
  14. Mit Rücksicht auf die Sicherheit für unsere Besucher, behalten wir uns das Recht vor, den Einlass aufgrund hohen Besucheraufkommens zu stoppen. Dies gilt auch für Familienkarteninhaber.
  15. Hunde sind im Spielpark nicht erlaubt.

 

Artikel 4: Parken

  1. Auf dem Gelände gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Um Verkehrsstörungen vorzubeugen, muss den Anweisungen unseres Personals Folge geleistet werden. Bei Missachten der Verkehrsregeln und/oder den Anweisungen unseres Personals, haben wir das Recht ihr Auto auf eigenes Risiko und Kosten vom Parkplatz zu entfernen.
  2. Die Besucher müssen selbst dafür sorgen, dass ihr Fahrzeug gut abgeschlossen ist und darin keine wertvollen Gegenstände hinterlassen werden.
  3. Fahrzeuge müssen in den markierten Parkplätzen abgestellt werden. Fahrräder  müssen in dafür vorgesehenen Fahrradabstellanlagen abgeschlossen werden.
  4. Besucher parken auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung auf eventuelle Schäden.

 

Artikel 5: Sicherheit und Haftung

  1. Der Spielpark Klein Zwitserland haftet nicht für Unfälle, Verlust, Diebstahl, Schaden oder Belästigung durch beispielsweise Insekten, Zecken, Prozessionsraupen etc. Wir haften nur im Falle groben Verschuldens durch nachweisliche Mängel der Direktion oder unserer Mitarbeiter. Haftung für andere Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Abfall ist in den auf dem Gelände befindlichen Abfalleimern oder Containern zu entsorgen oder mit nach Hause zu nehmen.
  3. Gefundene Gegenstände sind an unsere Mitarbeiter abzugeben.
  4. Es ist unseren Mitarbeitern erlaubt, den Inhalt Ihrer Jacken/Taschen einzusehen.
  5. Bei Diebstahl muss Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden.
  6. Sie, die Eltern oder volljährige Aufsichtsperson(en) von Kindern oder Gruppen, sind für diejenigen Kinder verantwortlich, die gemeinsam mit Ihnen den Spielpark betreten. Eltern und Begleiter (oder die betreffende Schule/Kindergarten) haften für Schäden die durch Personen, die unter ihrer Obhut stehen, verursacht werden.
  7. Für Ihre und unsere Sicherheit muss den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge geleistet werden.
  8. Das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Wir behalten uns das Recht vor, dem Besitzer solcher Gegenstände den Zugang auf das Gelände u.U. mit Hilfe der Polizei zu verwehren.
  9. Personen die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, damit handeln oder im Besitz davon sind, wird der Zugang auf das Gelände verweigert und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
  10. Körperliche und verbale Gewalt gegen andere Besucher und das Personal, mutwillige Zerstörung oder sonstiges unerwünschtes Verhalten wird nicht toleriert. Personen die sich durch derartiges Verhalten schuldig machen, werden mit Hilfe der Polizei des Geländes verwiesen.
  11. Wir halten unseren Spielpark mit großer Sorgfalt instand. Wenn Ihnen trotzdem Unzulänglichkeiten oder Schäden auffallen, melden Sie dies bitte umgehend unserem Personal. Im Falle, dass Sie selbst ungewollt einen Schaden verursachen, bitten wir Sie, dies vor dem Verlassen des Geländes unseren Mitarbeitern mitzuteilen.
  12. Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer.
  13. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir zu Ihrer und unserer Sicherheit, als auch zum Schutz unseres Eigentums, Videoüberwachung einsetzen.

 

Artikel 6: Die Nutzung von Spielgeräten/Attraktionen und anderen Einrichtungen

  1. Sofern nicht anders angegeben, stehen die Attraktionen und andere Einrichtungen zur Benutzung für Sie zur Verfügung. Dort, wo dies ausgewiesen ist, müssen Sie für die Nutzung bezahlen.
  2. Beim Gebrauch der Attraktionen und anderen Einrichtungen müssen die Anweisungen und Regeln von Ihnen befolgt werden. Diese sind an den Attraktionen/Einrichtung sichtbar angebracht oder werden durch unsere Mitarbeiter vermittelt.
  3. An manchen Attraktionen gelten bestimmte Beschränkungen für die Benutzung, z.B. Alter oder Körpergröße. Aus Sicherheitsgründen sind Sie verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten. Bei Missachtung sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Ihnen den Gebrauch der Attraktion/Einrichtung zu untersagen, ohne Anspruch auf Kostenerstattung Ihrerseits. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in Warteschlangen vorzudrängeln.
  4. Wir haften nicht für Schäden, die bei der Missachtung der Anweisungen und Regeln entstehen.
  5. Der Gebrauch der Spielgeräte, Attraktionen und anderen Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für das Schwimmen und andere Formen der Erholung.

 

Artikel 7: Kleidung

  1. Das Tragen von Badekleidung ist verboten, ausgenommen am Schwimmbad und in der direkten Umgebung des Schwimmbads.
  2. Es ist verboten, sich mit freiem Oberkörper auf dem Gelände zu bewegen. Ausgenommen sind Schwimmbäder und die direkte Umgebung.
  3. Für religiöse Merkmale an der Kleidung, gelten die in den Niederlanden festgelegten Regeln. Im Zusammenhang mit Sicherheit und Hygiene können zusätzliche Regeln auferlegt werden.

 

Artikel 8: Sonstiges

  1. Alle weiteren Fälle, die diese Parkordnung nicht vorsieht, entscheidet die Direktion.
  2. Bei Ungültigkeit von einzelnen Artikeln in der Parkordnung bleibt die Gültigkeit von allen anderen Bedingungen unverändert.
  3. Das Mitbringen von (Fuß-)Bällen ist verboten.
  4. Es ist verboten alkoholische Getränke zum Eigenverzehr mitzubringen.

 

Ergänzungen zur Parkordnung

Sanitäre Einrichtungen

  • Helfen Sie uns dabei, die Toiletten in einem sauberen Zustand zu halten? Wir kontrollieren die Toiletten regelmäßig, sollten Sie trotzdem nicht zufrieden sein, dann melden Sie das unserem Personal.
  • Rauchen ist in den Sanitären Einrichtungen nicht gestattet.
  • Windeln und andere Hygieneartikel bitte in die dafür bestimmten Behälter deponieren.

 

Beschwerden

  • Trotz unserer Bemühungen, Ihren Aufenthalt in unserem Spielpark so angenehm wie möglich zu gestalten, könnten Sie Beschwerden haben. Wir bitten Sie, uns diese so früh wie möglich mitzuteilen, wir werden unser Bestes tun, um die Beschwerden zu beheben.

 

Schwimmbad

  • Die Tiefe des Schwimmbads variiert von 20cm bis 45cm.
  • Es ist keine permanente Aufsicht am Schwimmbad. Im Anbetracht der Sicherheit sind Sie selbst für die Beaufsichtigung Ihrer Kinder zuständig.
  • Im Schwimmbad ist das Tauchen untersagt.

Zum Schluss

Die Geschäftsleitung wünscht Ihnen einen schönen Tag und viel Vergnügen im Spielpark Klein Zwitserland. Wir hoffen, dass diese Parkordnung einen Beitrag dazu liefern kann.

Geschäftsleitung
Spielpark Klein Zwitserland